PSD2 im Online-Handel, was genau bedeutet das für mich als Verkäufer? Die Payment Service Directive 2 (kurz: PSD2) ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die den Online-Handel und das Online-Banking sicherer, innovativer und benutzerfreundlicher gestalten soll.
Wo gelten die neuen Richtlinien?
Gelten werden die Regeln für Zahlungen in EU/EWR-Währungen zwischen im EU/EWR-Raum ansässigen Zahlungsdienstleistern. Dazu gehören alle EU-Mitgliedstaaten, sowie Liechtenstein, Norwegen und Island.
Darüber hinaus findet sie teilweise auch Anwendung auf Zahlungen in Nicht-EU/EWR-Währungen (z.B. US-Dollar oder britische Pfund) sowie wenn ein Zahlungsdienstleister außerhalb des EU/EWR-Raums ansässig ist, wie zum Beispiel der Schweiz oder USA.
PSD2 - Was genau ändert sich jetzt?
Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsdiensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Kontoinformationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten.
ie PSD2 führte ab dem 11.September 2019 die Verpflichtung zur “starken Kundenauthentifizierung” ein, wodurch Onlinezahlungen nun durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Inhärenz (Fingerabdrücke), Besitz (TAN-Generator oder das Smartphone) und Wissen (PINs, Passwörter) bestätigt werden müssen.
Was bedeutet es für mich als Produktanbieter?
Zahlungsdienstleister sind durch die PSD2 verpflichtet, die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Kreditkarten- und Onlinezahlungen durchzuführen, um so mehr Sicherheit gegenüber Betrugsfällen zu garantieren. Aufgrund des Surcharge-Verbots vom 12.01.2018 dürfen dabei auch keine weiteren Gebühren bei Zahlungen mit Karten, Überweisungen oder Lastschriften berechnet werden.
Online-Händler sind daher ab dem 31.12.2020 verpflichtet, ihr Bezahlsystem auf den neuen Standard umgestellt zu haben. Das betrifft primär Zahlungen mit Kreditkarten, wo Käufer in Zukunft aufgefordert werden, noch eine zusätzliche 3D-Secure-Abfrage zu beantworten, um die Transaktionssicherheit weiter zu erhöhen. Ein Vorteil von 3D-Secure für uns alle als Online-Verkäufer ist im übrigen, dass Käufer zukünftig nicht mehr den Grund “Ich habe den Kauf nicht selber getätigt” als Begründung für einen Chargeback angeben können.
Mit uns auf der sicheren Seite
Die affilicon hat bereits seit dem 20. Dezember 2020 alle Anforderungen für PSD2 vollumfänglich umgesetzt und unterstützt so die maximale Sicherheit für Kreditkarten-Transaktionen sowohl für Produktverkäufer, als auch für die Endkunden.
Also kannst du dich als Verkäufer einfach entspannt zurücklehnen und musst keine zusätzlichen Schritte gehen, um weiterhin sicher und PSD2-konform zu verkaufen.
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Du hast weitere Fragen zur neuen EU-Richtlinie? Dann schreib uns über clients@affilicon.org .