Nahrungsmittel zum reduzierten Umsatzsteuer-Satz von 7%

Kann ich Nahrungsmittel zum ermäßigten Umsatzsteuer-Satz von 7% verkaufen?

Ja. Du kannst über uns Nahrungsmittel zur reduzierten Umsatzsteuer von 7% verkaufen. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir von dir einen Nachweis erhalten. Daraus muss deutlich werden, dass dein Produkt zum reduzierten Umsatzsteuersatz verkauft werden darf.

Wie schalte ich die Funktion frei?

1. Besorge dir die Berechtigung, die ausweist, dass du Nahrungsmittel zum reduzierten Satz von 7% verkaufen darfst. 

2. Schick den Nachweis bitte an clients@affilicon.net. Nach erfolgreicher Prüfung werden wir dir die Funktion umgehend freischalten.

3. Du kannst dann in deinem Account unter "Produkt bearbeiten" die Kategorie "Nahrungsmittel reduziert" auswählen.

 4. Damit dein Account auch in der Provisionsabrechnung mit 7% USt abgerechnet werden kann, muss zwingend in deinem Account unter "Produkt bearbeiten" die Affiliate-Provision "Angepasst" genutzt werden, unabhängig davon, ob du mit Affiliates zusammenarbeiten möchtest oder nicht. Der "Schieberegler" sollte nicht mehr benutzt werden.

Bitte lies und unterzeichne die Haftungsfreistellungserklärung. Damit garantierst Du, dass alle Werbemittel und Produkte der Nahrungsergänzungsmittel nicht gegen geltendes Recht, insbesondere UWG und Heilmittelrecht verstoßen.

Klick hier, um die Haftungsfreistellungerklärung herunterzuladen (Download). Schick auch dieses Dokument unterschrieben an clients@affilicon.net

Nachweise zur Freischaltung

ls Nachweis akzeptieren wir folgende Dokumente:

  • die Rechnung vom Hersteller der Produkte
  • eine Bestätigung vom Finanzamt
  • einen erfolgreichen Umsatzsteuer-Prüfungsbescheid
  • eine Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke

Beispiel: Du kaufst ein Nahrungsmittel beim Hersteller / Zulieferer ein. Dieser stellt dir 7% (bzw. 10% in Österreich) Umsatzsteuer in Rechnung. Damit bist du berechtigt, dein Produkt auch über uns zum reduzierten Satz von 7% zu verkaufen.

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Bitte beachte, dass wir die Umsatzsteuer für bereits zu einem nicht reduzierten Satz verkaufte Produkte nicht rückwirkend in deinen und/oder den Abrechnungen deiner Kunden anpassen können. Starte den Verkauf daher erst, sobald dir die Produktkategorie "Nahrungsmittel reduziert" freigeschaltet worden ist.