Seit dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir als Wiederverkäufer sind das Bindeglied zwischen Verkäufern, Affiliates und den Käufern der Produkte. Außerdem bieten wir Schnittstellen zu diversen E-Commerce- und Marketing-Tools.
Deine Datensicherheit ist uns äußerst wichtig. Daher garantieren wir, dass wir deine Daten streng vertraulich und DSGVO-konform behandeln.
Was bedeutet die DSGVO für den Verkauf von physischen Produkten?
Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn diese zur “Erfüllung eines Vertrags (…) oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich” sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO). Streng genommen dürfte ein Verkäufer von physischen Produkten die E-Mail-Adresse des Käufers daher gar nicht mehr abfragen. Schließlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass diese zur Auslieferung des Produktes nicht zwingend notwendig sei.
Tipp: Du kannst die E-Mail-Adresse jedoch auch weiterhin DSGVO-konform abfragen, indem Du ein Mischprodukt (physisch und digital) anbietest. Bietest du deinen Käufern beispielsweise eine kostenlose PDF-Datei zusätzlich zum physischen Produkt an. Wenn du diese PDF-Datei per E-Mail an den Käufer schickst, dann ist die Abfrage der E-Mail-Adresse zur Erfüllung des Vertrags notwendig. Du als Verkäufer bist somit auf der ganz sicheren Seite.
Was bedeutet die DSGVO für den Verkauf von digitalen Produkten?
Bei digitalen Produkten wird die E-Mail-Adresse zur Vertragserfüllung benötigt, um das Download-Produkt bereitzustellen. Daher können wir als AffiliCon GmbH diese ohne Bedenken an dich weitergeben. Die physische Adresse und Lieferdaten dürfen nicht abgefragt werden.
Erfahrene Online-Marketer haben die physische Adresse im Checkout-Prozess bei digitalen Produkten ohnehin nicht abgefragt. Denn ohne Abfrage dieser Daten erhöht sich die Conversion-Rate. In unseren Tests hatten Bestellformulare ohne Abfrage der Adresse eine um bis zu 13% höhere Conversion.
Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf mein E-Mail-Marketing?
Dies hängt davon ab, wie du an die E-Mail-Adressen gelangt bist und wofür sie genutzt werden. Höchstwahrscheinlich arbeitest du als Verkäufer oder Affiliate mit einem E-Mail-Marketing-Tool wie z.B. MailChimp, AWeber, CleverReach, KlickTipp o.ä. Hier ist zwischen zwei Newsletter-Arten zu unterscheiden.
1. Newsletter, die du ohne Einwilligung des Käufers versenden
Wenn du deinen Käufern ohne explizite Einwilligung Werbe-E-Mails zusendest, so dürfen ausschließlich Produkte beworben werden, die den Produkten ähneln, welche der Kunde zuvor gekauft hat (§ 7 Abs. 3 Nr. 1, 2 UWG). Das beworbene Produkt muss dabei in praktischem Zusammenhang mit dem initial erworbenen Produkt stehen.
Jedoch ist in vielen Fällen fraglich, wann zwei Produkte als einander “ähnlich” definiert sind. Hier empfehlen wir, dass du dich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen.
2. Newsletter, bei denen Dir die Abonnenten eine Einwilligung via Double-Opt-In erteilt haben
Hier hast du bei der inhaltlichen Gestaltung deutlich freiere Hand. Theoretisch kannst du diverse Produkte in den Newslettern bewerben, solange der Abonnent die Einwilligung für die jeweilige Art an Produkten und Themen gegeben hat.
Bei uns gibt es die Möglichkeit, für diesen Fall eine Checkbox auf dem Bestellformular zu aktivieren. Ob du diese nutzen möchtest, bleibt natürlich dir als Werbetreibenden überlassen.
Muss ich als Verkäufer oder Affiliate einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit affilicon abschließen?
Nein, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag brauchst du nicht mit uns abschließen. Denn wir als Wiederverkäufer fragen die Daten bei den Käufern selbstständig ab und erhalten sie nicht von dir als Verkäufer. Wir tragen Sorge, dass wir nur die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten an Dich weitergeben. Sollten wir nicht direkt vertragsrelevante Daten einholen, so geben wir Dir die Möglichkeit, die Einwilligung der Käufer einzuholen. Aus diesen Gründen ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hier nicht erforderlich.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Prozesse DSGVO-konform sind. Was kann ich tun?
Gerne unterstützen wir dich allen Fragen rund um unsere Features und Anbindungen. Sprich uns an unter clients@affilicon.net. Bitte bedenke, dass wir Dir keine verbindliche Rechtsberatung geben können. Bei komplizierten Fällen solltest du im Idealfall einen Juristen konsultieren.